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   BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00   

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https://dejure.org/2000,2845
BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00 (https://dejure.org/2000,2845)
BayObLG, Entscheidung vom 20.04.2000 - 2Z BR 9/00 (https://dejure.org/2000,2845)
BayObLG, Entscheidung vom 20. April 2000 - 2Z BR 9/00 (https://dejure.org/2000,2845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermächtigung; gerichtliche Verfolgung; Beseitigungsanspruch; bauliche Veränderung; Sichtschutzmatte; Kunststoffmatte; gewillkürte Verfahrensstandschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1; BGB § 1004
    Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Sichtschutzmatte am Gartenzaun

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Sichtschutzmatte am Maschendrahtzaun

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 534/99
  • LG München I - 1 T 19698/99
  • BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1324
  • NZM 2000, 678
  • ZMR 2001, 906
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auszug aus BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
    Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt aus der Verwerfung der Erstbeschwerde (BGHZ 119, 216 f.; BayObLG WuM 1994, 565; WE 1996, 398).

    Schließlich berufen sich die Antragsgegner zu Recht auf vergleichbare, vom Senat entschiedene Fälle, in denen dieser ohne nähere Begründung von einer ausreichenden Beschwer des Rechtsmittelführers ausgegangen ist (vgl. BayObLG WuM 1994, 565/566 und die dort zitierten Senatsbeschlüsse; BayObLG ZMR 1995, 420 [Beseitigung einer Markise]; BayObLG WÜM 1998, 307 f. [Beseitigung einer im Treppenhaus angebrachten Wandgarderobe]).

    Da keine weiteren Ermittlungen erforderlich sind, kann der Senat auch in diesem Fall in der Sache selbst entscheiden; er tritt insoweit an die Stelle des Landgerichts (vgl. BayObLG WuM 1994, 565 f. m.w.N.).

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
    Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt aus der Verwerfung der Erstbeschwerde (BGHZ 119, 216 f.; BayObLG WuM 1994, 565; WE 1996, 398).

    Das Landgericht weist zunächst zu Recht darauf hin, daß sich der Beschwerdewert des § 45 Abs. 1 WEG nicht nach dem Geschäftswert des Verfahrens, sondern allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an de r Änderung der angefochtenen Entscheidung bemißt und daß der Beschwerdewert nicht höher, wohl aber niedriger sein kann als der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (BGHZ 119, 216/218; BayObLGZ 1990, 141/143; BayObLG WuM 1996, 490 ; WE 1998, 114).

  • KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93

    Beschränkung der Sondernutzungsrechte an Gartenflächen - Eigenmächtige Errichtung

    Auszug aus BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
    Die Gemeinschaftsordnung enthält keine Regelung, die den einzelnen Wohnungseigentümern an diesen Flächen weitergehende Rechte einräumt als das Gesetz (vgl. BayObLG WÜM 1993, 706 f.; 1998', 563 f. m.w.N.; KG NJW-RR 1994, 526/527; OLG Köln WuM 1995, 608 f.).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97

    Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
    (2) Die Anbringung der Matte stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar (vgl. BayObLGZ 1998, 32/34; Senatsbeschluß vom 14.12.1999, 2Z BR 69/99; KG WÜM 1997, 241).
  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche

    Auszug aus BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
    Darin liegt ein nicht hinzunehmender Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1994, 326/328 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1999, 956 ).
  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

    Auszug aus BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
    Darin liegt ein nicht hinzunehmender Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1994, 326/328 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1999, 956 ).
  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 119/89

    Materielle Beteiligung sämtlicher Wohnungseigentümer an allen Verfahren in

    Auszug aus BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
    Da vom Verfahrensgegenstand nur die Eigentümer und Sondernutzungsberechtigten der beiden aneinandergrenzenden Häuser und Grundstücksflächen berührt werden, ist davon auszugehen, daß auch nur sie (bzw. der in Verfahrensstandschaft für die Eigentümer des Hauses H.-straße 37 B handelnde Antragsteller) am Verfahren materiell beteiligt sind und die übrigen Wohnungseigentümer nicht zum Verfahren zugezogen werden müssen (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 660/661 und die dort zitierten Senatsentscheidungen; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 43 Rn. 118 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
    Auszug aus BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
    Das Landgericht weist zunächst zu Recht darauf hin, daß sich der Beschwerdewert des § 45 Abs. 1 WEG nicht nach dem Geschäftswert des Verfahrens, sondern allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an de r Änderung der angefochtenen Entscheidung bemißt und daß der Beschwerdewert nicht höher, wohl aber niedriger sein kann als der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (BGHZ 119, 216/218; BayObLGZ 1990, 141/143; BayObLG WuM 1996, 490 ; WE 1998, 114).
  • BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99

    Beseitigungsanspruch bezüglich einer Sichtschutzwand im gemeinsamen Garten

    Auszug aus BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
    (2) Die Anbringung der Matte stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar (vgl. BayObLGZ 1998, 32/34; Senatsbeschluß vom 14.12.1999, 2Z BR 69/99; KG WÜM 1997, 241).
  • OLG Köln, 19.06.1995 - 16 Wx 46/95

    Bebauung einer Grundstücksfläche durch Sondernutzungsberechtigten - WEG ,

    Auszug aus BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
    Die Gemeinschaftsordnung enthält keine Regelung, die den einzelnen Wohnungseigentümern an diesen Flächen weitergehende Rechte einräumt als das Gesetz (vgl. BayObLG WÜM 1993, 706 f.; 1998', 563 f. m.w.N.; KG NJW-RR 1994, 526/527; OLG Köln WuM 1995, 608 f.).
  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 101/95

    Bemessung des Beschwerdewerts

  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    So soll nicht nur die Anbringung von Außenspiegeln (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Außenspiegel"), Regenrinnen (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Balkon - Brüstung"), Balkonverglasungen (BayObLG, NJW-RR 1993, S. 337 f.), Katzennetzen (OLG Zweibrücken, NZM 1998, S. 376 f.) und Markisen (BayObLG, NJW-RR 1986, S. 178) an der Fassade zustimmungsbedürftig sein, sondern im Garten auch die Aufstellung von Gartenhäuschen (BayObLG NJW-RR 1988, S. 591; NJW-RR 1992, S. 975 ) und Geräteschuppen (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Garten - Geräteschuppen"), die Errichtung eines 60 cm hohen Jägerzaunes (OLG Düsseldorf, NJWE-MietR 1997, S. 111), das Anbringen von grünen Sichtschutzmatten an einen Maschendrahtzaun zwischen zwei Sondernutzungsflächen (BayObLG, NJW-RR 2000, S. 1324 f.; siehe auch OLG Köln, NZM 1999, S. 178 f., zur Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung einer Sichtschutzwand an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher Gartenflächen) und schließlich die Verlegung von Trittplatten (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Garten - Trittplatten").
  • AG München, 14.02.2017 - 484 C 22917/16

    In dem Garten einer Wohnanlage darf ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer

    Das Aufstellen eines Gartenhauses stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar (vgl. BayObLG 20.04.2000, 2Z BR 9/00).
  • KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03

    Wohnungseigentum: Stimmrechtsübertragung auf den Wohnungskäufer als werdender

    Wenn jedoch in Literatur und Rechtsprechung eine Verfahrensstandschaft eines in seinen berechtigten Interessen betroffenen Mieters des Wohnungseigentümers für das WEG-Verfahren für zulässig gehalten wird (Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Aufl., § 44 Rn. 39; BayObLG NJW-RR 2000, 1324 = ZMR 2001, 906 = NZM 2000, 678 zur Beseitigung einer baulichen Veränderung), dann kann die Ermächtigung zur Stimmrechtsausübung seitens des Verkäufers, wenn sie denn nachweisbar ist, nicht von der Sicherung des Käufers durch eine Vormerkung abhängig sein.
  • LG Karlsruhe, 02.12.2011 - 9 S 236/11

    Wohnraummiete: Mietmangel durch nachträgliche Errichtung einer

    Der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 20.04.2000, Az.: 2 Z BR 9/00, lag ein Verstoß gegen § 14 Nr. 1 WEG durch eine auffällige Sichtschutzmatte zugrunde.
  • OLG München, 02.02.2006 - 32 Wx 121/05

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines ablehnenden Eigentümerbeschlusses zum Einbau

    Da das Beschwerdegericht die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen hat, ist die sofortige weitere Beschwerde unabhängig vom Beschwerdewert eröffnet (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1324/1325 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 04.04.2002 - 2 Wx 91/98

    Zur Auslegung einer Teilungserklärung hinsichtlich der Abbedingung der

    So sind von der Rechtsprechung bereits verschiedentlich ähnliche bauliche Maßnahmen im Garten als bauliche Veränderungen bewertet worden (vgl. KG ZMR 85, 27 für die Einzäunung von Sondernutzungsflächen; Köln OLG Rechtspr. Köln 98, 195 für eine 1, 80 m hohe und 3, 70 m lange Sichtschutzwand an der Grenze zweier Sondernutzungsflächen; BayObLG ZMR 2001, 906 für eine Sichtschutzmatte aus Kunststoff).
  • KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03

    Antragsbefugnis; Verfahrensstandschaft; werdender Wohnungseigentümer

    Wenn jedoch in Literatur und Rechtsprechung eine Verfahrensstandschaft eines in seinen berechtigten Interessen betroffenen Mieters des Wohnungseigentümers für das WEG-Verfahren für zulässig gehalten wird (Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Aufl., § 44 Rn. 39; BayObLG NJW-RR 2000, 1324 = ZMR 2001, 906 = NZM 2000, 678 zur Beseitigung einer baulichen Veränderung), dann kann die Ermächtigung zur Stimmrechtsausübung seitens des Verkäufers, wenn sie denn nachweisbar ist, nicht von der Sicherung des Käufers durch eine Vormerkung abhängig sein.
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